|
Erinnerung Die außerordentliche Mitgliederversammlung der Kuvasz-Vereinigung Deutschland e.V. findet am Sonntag, den 21. März 2010 in 45476 Mülheim/Ruhr statt. Die Einladungen mit den Details sind mit separater Post versandt worden! Beitrag von Reinhard Höke -Geschäftsstelle KVD- |
|
Zuchtbuch 2008 Das Zuchtbuch 2008 der KVD liegt vor. Es kann zum Preis von Euro 5,00 (für Vereinsmitglieder) bzw. von Euro 10,00 zuzüglich Porto (für Nichtmitglieder) über die Geschäftsstelle bezogen werden. Anschrift, Tel. oder Mail siehe bei Unser Verein / Kontaktadressen. Beitrag von Reinhard Höke -Geschäftsstelle KVD- |
|
Vorläufiger Vorstandsbeschluß Änderung der Zuchtordnung § 8 Abs. (7) Zuchttiere Wortlaut alt (7) Grundsätzlich muss bei einer Verpaarung - im In- und Ausland - mindestens ein Partnertier mittels prcd-PRA-DNA-(Blutprobe) als genetisch-frei getestet sein. Wortlaut neu (7) Verpaarungen - im In- und Ausland - sind nur mit Hunden gestattet, die einen prcd-PRA-DNA-Test (Blutprobe) mit einem Testergebnis Normal/Clear oder Carrier vorweisen können. Verpaarungen mit bzw. von genetisch als prcd-PRA-Affected (prcd-PRA Merkmalsträger) getesteten Hunden sowie zwischen als prcd-PRA Carrier (prcd-PRA Mutationsträger) getesteten Hunden sind untersagt. Die Änderung erfolgt auf Vorschlag der Zuchtkommission vom 23.11.2007 Die vorläufige Anordnung tritt zum 01.01.2008 in Kraft, sie bedarf zu ihrer endgültigen Wirksamkeit der nachträglichen Genehmigung durch die nächste Mitgliederversammlung. Beitrag von Reinhard Höke - Geschäftsstelle - |
|
Vorläufiger Vorstandsbeschluß Satzungsänderung § 15 Erlöschen durch Austritt (1) bleibt unverändert (2) neu ergänzt: Für die freiwillige Streichung von der Züchterliste der KVD gelten die gleichen Fristen wie unter Abs. 1, Satz 1 und 2 aufgeführt. Züchterische Tätigkeiten, wie Deckakte oder gefallene Würfen fallen bis zum Wirksamwerden der Streichung von der Züchterliste ausnahmslos unter die Zuchthoheit der KVD. Beschlossen auf der Vorstandssitzung am 18.11.2007 in Olpe. Die vorläufige Anordnung tritt zum 01.01.2008 in Kraft, sie bedarf zu ihrer endgültigen Wirksamkeit der nachträglichen Genehmigung durch die nächste Mitgliederversammlung. Beitrag von Reinhard Höke - Geschäftsstelle - |
|
Vorläufiger Beschluss des erweiterten Vorstandes vom 18. März 2007! Grundsätzlich muss bei einer Verpaarung - im In- und Ausland - mindestens ein Partnertier mittels prcd-PRA-DNA (Blutprobe) als genetisch frei getestet sein! Die bisher vorgeschriebene Augenuntersuchung auf erbliche Augenerkrankungen (z.B. Katarakt), durchzuführen bei einem DOK-Tierarzt, bleibt bestehen! Beitrag von Reinhard Höke Geschäftsstelle |
|
Nachdem in einem Internet-Forum zunehmend die KVD bzw. Vorstandsmitglieder oder Zuchtverantwortliche angegriffen werden, sieht sich der Vorstand der KVD zu folgender Stellungnahme veranlaßt: Die Ausführungen von Herrn Jürgen Wagner sind sowohl inhaltlich als auch sprachlich absolut unverständlich. Es werden vage Behauptungen aufgestellt, Maßnahmen kritisiert und Mitglieder zu irgendwelchen Maßnahmen aufgefordert. Hintergrund dieser Kommentare sind hauptsächlich Maßnahmen der KVD im Zusammenhang mit Augenerkrankungen von Kuvaszok. Diese Maßnahmen werden im übrigen zunehmend auch von anderen Kuvaszvereinen getroffen. Zum Schutz des Vereines, seiner Verantwortlichen sowie seiner Züchter sieht sich der Vorstand der KVD gezwungen, geeignete Maßnahmen gegen Herrn Jürgen Wagner zu unternehmen. Wenn Herr Wagner meint, sich über die wiederholten schriftlichen Verweise, die gegen ihn ausgesprochen wurden, lustig machen zu können, sollte er bedenken, dass der Vorstand der KVD seinerzeit von anderen härteren Maßnahmen gegen ihn aufgrund seiner schwierigen persönlichen Umstände abgesehen hat. Dieses war vielleicht - aus heutiger Sicht gesehen - ein Fehler. Wenn man weitere Kommentare von Herrn Wagner liest, kann man den Eindruck bekommen, dass er, obwohl langjähriger Zücher, der Meinung ist, dass eine Blutabnahme und eine Augenhintergrunduntersuchung beim Kuvasz so schmerzhaft ist und solche Spätfolgen hat, dass man darauf verzichten sollte. Damit würde man allerdings billigend in Kauf nehmen, dass mögliche medizinische Untersuchungen unterbleiben, die Aufschluss über erbliche Augenerkrankungen des Hundes geben können. Ob diese Unterlassung im Interesse der Hundezucht, der Welpenkäufer und der Züchter ist, möchte ich bezweifeln. Die nicht untersuchten Hunde, die in die Zucht gehen, könnten ggfs. Erbkrankheiten, die im Extremfall zur Erblindung führen, weitergeben. Herr Wagner sollte vielleicht einmal Kontakt aufnehmen mit einem Besitzer eines erblindeten Hundes, vielleicht würde das seine Meinung ändern. Daneben gibt es aber auch noch eine rechtliche Betrachtungsweise. Kein Verein und kein Züchter kann das Risiko eingehen, dass er wegen der Unterlassung möglicher Untersuchungen vom Käufer eines seiner Hunde verklagt wird. Dann nämlich, wenn dieser Hund erkrankt, Stichwort Gewährleistungshaftung. Dabei kann sehr schnell ein Betrag von mehreren Tausend Euro für Schadenersatz, Kaufpreiserstattung und Gerichtskosten zusammenkommen. Gegen Kritik für getroffene Entscheidungen ist nichts einzuwenden, nur sollte man sich vorher informieren und dann keine solche in destruktiver Form wählen. Beitrag von Reinhard Höke |
|
Nachdem die diversen Eigentümerwechsel nachträglich in der Ahnentafel eingetragen wurden - dokumentiert durch Vorlage einer Kopie der Ahnentafel - konnte am 06. Oktober 2006 die Ungültigkeitserklärung der Ahnentafel für die Hündin "Hessy vom Höllenbrand" wieder aufgehoben werden. R. Höke -Geschäftsstelle KVD- Beitrag von Reinhard Höke -Geschäftsstelle KVD- |
|
Aus gegebenen Anlaß teilen wir folgende Details zur Ungültigkeitserklärung der AT mit: Da bei einem Elternteil von Hessy vom Höllenbrand eine erbliche Erkrankung vorlag, sollte gegen die Hündin eine vorläufige Zuchtsperre ausgesprochen werden. Zu diesem Zweck nahm der Vorstand Kontakt zu der vermeintlichen Besitzerin der Hündin auf. Diese teilte mit, dass sie die Hündin aus sehr persönlichen Gründen an den Züchter - Jürgen Wagner - zurückgegeben hat. Auf Befragen erklärte dieser in schriftlicher Form, nicht im Besitz der Hündin zu sein. Auf Nachfrage konnte die Erstbesitzerin der Hündin einen schriftlichen Vertrag über die Übergabe des Hundes an J. Wagner vorlegen. Der Vertrag liegt in Kopie dem Vorstand vor und trägt die Unterschrift von Jürgen Wagner. Einige Zeit später wurde von Frau Claudia Wagner bekannt, dass sie in einem anderen Verein mit dieser Hündin züchten wolle. Aufgrund dieser Sachlage wurde die Ahnentafel wegen unklarer Besitzverhältnisse für ungültig erklärt. Ich möchte noch daraufhinweisen, dass die Ahnentafeln Eigentum des Vereins sind. Die AT enthalten neben den Angaben zum Hund, wie Geburtsdatum, Stammbaum, Zuchteinsatz, Ausstellungsergebnisse auch den aktuellen Besitzer bzw. einen lückenlosen Nachweis bei mehrfachen Besitzerwechsel mit Datum und Unterschriften. Dieses ist nachweislich bei der AT von Hessy nicht der Fall. Wenn also für die Ungültigkeitserklärung der Ahnentafel die Schuld seitens eines der Beteiligten dem Vorstand der KVD angelastet wird, so mag sich jeder ein Bild darüber machen, wer der eigentlich Schuldige ist und welche Motive diesem Handeln zugrunde lagen. Beitrag von Reinhard Höke - Geschäftsstelle KVD |
|
Wegen unklarer Eigentums-/Besitzverhältnisse sowie unrichtiger Angaben in der Ahnentafel der Hündin Hessy vom Höllenbrand - ZB-Nr.: VDH/KVD 892 - wurde diese Ahnentafel am 06. August 2006 für ungültig erklärt. Beitrag von Reinhard Höke - Geschäftsstelle KVD |

